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Corona-Prämie

Stellungnahme des ARK.DH Vorsitzenden Herrn Christoff Jung

Nachfolgend finden Sie, aufgrund mehrerer Nachfragen eine Stellungnahme des Vorsitzenden der Arbeitsrechtlichen Kommission, Herrn Christoff Jung, seitens der Dienstgeber zur Frage von Corona-Prämien in der Diakonie Hessen.

Im Bereich der Diakonie Hessen werden aktuell zwei Dienstvertragsrechte (AVR.HN und AVR-KW) gepflegt. Im Rahmen der vergangenen Entgeltverhandlungen wurden folgende Beschlüsse, die im Jahr 2020 ihre Wirkung entfalten gefasst: Für beide AVRs wurde eine Entgelterhöhung zum 01.04.2020 von 3,2 % beschlossen. Im Bereich AVR.KW gab es darüber hinaus zum 01.10.2020 zusätzlich eine weitere Entgelterhöhung um 2 %. Die Bindungsfrist der derzeit gültigen Entgelttabellen läuft dann zum 31.03.2021 aus.

Anders ist dies für den Bereich TVöD zu bewerten. Hier gab es in 2020 eine durchschnittliche Erhöhung zum 01.03.2020 von rund 1,06 %. Die nächste Erhöhung sollte zum 01.09.2020 erfolgen. Statt nun den Mitarbeitenden eine lineare Erhöhung zu gewähren, wurde bis zum 31.03.2021 eine „null-Runde“ vereinbart. Die nächste Erhöhung steht dann ab dem 01.04.2021, also nach 7 Monaten, dann mit 1,4 % Erhöhung an. Dafür bekommen die Mitarbeitenden eine Einmalzahlung, die als „Corona-Prämie“ deklariert wurde.

Einen ähnlichen Beschluss hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gefasst. Dort stand die nächste Entgelterhöhung zum 01.02.2021 an. Auch hier gibt es aktuell, dies vor Allem im Hinblick auf die sinkenden Kirchensteuereinnahmen, eine „null-Runde“ und eine Einmalzahlung als „Corona-Prämie“. Eine lineare Steigerung für das Jahr 2021 wurde dagegen nicht vereinbart.

Die kurzfristig beschlossene Zahlung einer Corona-Prämie in den Bereichen TVÖD und EKHN wurde anlässlich letzten ARK.DH Sitzung intensiv diskutiiert.

Die Dienstgeberseite versteht den Wunsch nach einer entsprechenden Prämie, kann aber mit Blick auf die finanzielle Situation in den Einrichtungen sowie der fehlenden Refinanzierung, eine Corona-Prämie in diesem Jahr leider nicht realisieren. „Wir sind froh, dass wir ohne große Einschränkungen gut durch die Zeit gekommen sind.“, ist das einhellige Votum der Träger.

Darüber hinaus kann der Bereich Alten- und Krankenpflege, als größter Arbeitsbereich in der Diakonie Hessen, keine weiteren steuerfreien Zuschüsse mehr in Anspruch nehmen, da hier bereits eine Corona-Prämie gezahlt wurde.

Der Appell der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen richtet sich an die Bundesregierung, auch im Jahr 2021 die Zahlung eine Corona-Prämie zu ermöglichen.

Es ist notwendig, planbare und finanzierbare Lösungen für die Beschäftigten der Diakonie Hessen zu finden, die es ermöglichen, den durch die Corona-Pandemie in unterschiedlichen Handlungsfeldern belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung zu tragen

gez. Christoff Jung
Vorsitzender der ARK.DH