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Deutlich mehr Entgelt in der Diakonie Hessen
Arbeitsrechtliche Kommission beschließt Lohn-Plus und Reformationstag als arbeitsfreien Tag

 

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat in ihrer Sitzung am 28.04.2025 einen Richtungsbeschluss für die Lohnrunde 2026/2027 gefasst. Danach erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ärztinnen und Ärzte sowie alle Auszubildenden ab dem 01.01.2026 mit der Laufzeit von 18 Monaten eine deutliche Lohnerhöhung von 4%. Zusätzlich gibt es im Oktober 2025 eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Für Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten im Anerkennungsjahr liegt die Zahlung bei 150 Euro. Bei Teilzeit wird die Einmalzahlung auf die individuelle Stundenzahl umgerechnet.

Die Entgelterhöhung sowie die Einmalzahlung gelten sowohl für den Bereich Hessen und Nassau (HN) als auch für den Bereich Kurhessen-Waldeck (KW).

 

Weitere Beschlüsse

Auch eine Annäherung der Jahressonderzahlung in HN und KW wurde beschlossen.  

Für die Nachtarbeit sieht der Beschluss sowohl für HN als auch für KW jeweils ab 21:00 Uhr eine Erhöhung der Zuschläge auf 3 Euro vor. Die Wechselschichtzulage erhöht sich auf 150 Euro für HN bzw. 115 Euro für KW. Zusätzlich zur bisherigen Regelung des Bereitschaftsdienstes erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukünftig eine Zulage in Höhe von 10 Euro pro Dienst ab der 5. Stunde. Ausgenommen hiervon sind die Ärztinnen und Ärzte.

Zusätzlich wurde beschlossen, dass der Reformationstag als arbeitsfreier Tag zu werten ist.

Diese Beschlüsse gelten alle ab 01.01.2026.

 

Dienstgeber- und Dienstnehmerseite zeigen sich zufrieden

Antje Koch-Gellermann, Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission und Vertreterin der Dienstgeberseite, betont, dass mit diesem Richtungsbeschluss ein deutlicher Schritt für die Annäherung der beiden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) zu einer einheitlichen AVR für die Diakonie Hessen erreicht wurde.

Sabine Hübner, stellvertretende Vorsitzende der ARK und Vertreterin der Dienstnehmerseite, zeigt sich zufrieden, dass am Ende das Gesamtpaket eine Erhöhung von 6,5 % vorsieht und es gelungen ist, den Reformationstag als arbeitsfreien Tag zu definieren.

 

Hintergrund Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat die Aufgabe, Arbeitsbedingungen der in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Mitarbeitenden zu regeln. Dies umfasst Regelungen zu Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und gilt ergänzend für Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse sowie sozialpädagogisch betreute Beschäftigungsverhältnisse. Die ARK.DH setzt sich paritätisch aus sieben Vertretern und Vertreterinnen der Mitarbeitenden (Dienstnehmerseite) sowie aus sieben Vertretern und Vertreterinnen von Leitungsorganen (Dienstgeberseite) aus dem Bereich der Diakonie Hessen zusammen. Auf Dienstnehmerseite kommen vier Mitglieder vom Verband für Mitarbeitende in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und im Diakonischen Werk in Hessen e.V. (VKM-HNKW) sowie drei weitere Mitglieder vom Landesverband Hessen der Kirchengewerkschaft. Die sieben Mitglieder und Stellvertretungen auf Dienstgeberseite wurden vom Aufsichtsrat der Diakonie Hessen entsandt.